In einer solchen Situation als Betriebsrat könnte ich mehrere Schritte unternehmen:
1. **Prüfung der Sachlage:** Als erstes würde ich die genauen Umstände und Gründe für die Abmahnung klären. Es ist wichtig zu verstehen, welche betrieblichen Regeln oder Vorschriften die Altenpflegerin möglicherweise verletzt hat und wie der Arbeitgeber dies begründet.
2. **Gespräch mit der betroffenen Mitarbeiterin:** Ich würde mit der Altenpflegerin sprechen, um ihre Sicht der Dinge zu erfahren. Es ist wichtig zu verstehen, warum sie die Brötchen mitgenommen hat und ob es möglicherweise Missverständnisse gibt.
3. **Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung:** Ich würde die Abmahnung daraufhin prüfen, ob sie rechtlich gerechtfertigt ist. Falls nicht, könnte der Betriebsrat versuchen, gemeinsam mit der Mitarbeiterin rechtliche Schritte zu unternehmen, beispielsweise indem er sich gegen die Abmahnung ausspricht.
4. **Verhandlungen mit dem Arbeitgeber:** Der Betriebsrat könnte versuchen, mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen zu treten, um eine Lösung zu finden. Dies könnte eine Rücknahme der Abmahnung oder eine alternative Maßnahme sein, die angemessener erscheint.
5. **Betriebsvereinbarungen überprüfen:** Es wäre ratsam, vorhandene Betriebsvereinbarungen zu überprüfen, um zu sehen, ob es Regelungen gibt, die das Verhalten der Mitarbeiterin abdecken oder beeinflussen könnten.
6. **Schulungen für Mitarbeiter:** Falls das Mitnehmen von Lebensmitteln ein Problem ist, könnte der Betriebsrat vorschlagen, Schulungen oder Informationen für die Mitarbeiter anzubieten, um die betrieblichen Regeln und Konsequenzen zu klären.
Es ist wichtig zu betonen, dass jede Situation individuell ist, und die genauen Schritte können je nach den Umständen variieren. Der Betriebsrat sollte stets im Interesse der Mitarbeiter handeln und versuchen, eine faire und angemessene Lösung zu finden. Falls erforderlich, könnte auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.